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Prostitution ist auch fernab des Bahnhofs erlaubt

Prostitution ist auch fernab des Bahnhofs erlaubt

Bislang gestattete die Stadt Prostitution nur in ausgewiesenen Zonen. Damit ist nun Schluss. Ein Gericht stellte klar: das älteste Gewerbe muss auch abseits des Bahnhofsviertels Platz finden.

Ob jetzt überall in der Stadt neue Bordelle eröffnen? Wohl nicht. Doch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel herrscht Verwirrung. Welche Rechtsgrundlage hat die Stadt noch bei der Kontrolle des "ältesten Gewerbes der Welt"? Michael Jenisch vom Ordnungsamt: "Wir haben hier ein Grundsatzurteil. Es läuft dem, was wir Jahre lang gemacht haben, völlig zuwider."

Vor zwei Jahren stießen Stadtpolizisten in einem Hinterhof in Bornheim auf den Salon Chantal. Er war als gewöhnlicher Massage-Salon registriert. Kunden konnten dort aber auch "erotische Dienstleistungen" in Anspruch nehmen.

Nach der alten Sperrgebietsverordnung von 1993 ist der Betrieb von Bordellen nur im Bahnhofsviertel und rund um die Breite Gasse erlaubt. Außerdem wird rund um die Theodor-Heuss-Allee ein Straßenstrich geduldet. Außerhalb dieser Bereiche ist jeglicher Sex gegen Geld tabu.

Gericht hält alte Ordnung für rechtswidrig

Das Ordnungsamt lässt den Laden schließen. Doch Hauseigentümer Fred Sigismund gibt nicht auf. Vor Gericht verliert er zunächst. Dann wagt er in zweiter Instanz den Frontalangriff gegen die Satzung als ganzes. Diesmal verliert die Stadt krachend.

Das Gericht urteilt: Es sei mit geltendem Recht nicht mehr vereinbar, Prostitution außerhalb von Zonen pauschal als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einzustufen. Stattdessen müssten konkrete schädliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche nachgewiesen werden.

Die seien bei Chantal nicht gegeben. Eine Ohrfeiger gibt es hinterher: Spätestens nach dem Verfassungsgerichtsurteil 2009 hätte man überprüfen müssen, ob Wohnungsprostitution auch außerhalb der Zonen stattfinden dürfe. Die Stadt will die genaue Urteilsbegründung noch abwarten. Dann aber wird man sich zusammen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt um eine neue Ordnung Gedanken machen müssen.

Quelle: http://www.welt.de/regionales/frankfurt/article113378515/Prostitution-ist-auch-fernab-des-Bahnhofs-erlaubt.html

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