Polizeiliche Kriminalstatistik 2011
Mehr als 300.000 Prostituierte bundeweit und laut der polizeilichen Kriminalstatistik 2011 lediglich 636 Fälle bzl. Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung gemäße § 232 StGB.
Bei 0,21 % Prostitution mit Zwangsprostitution gleich zu setzen halten wir für maßlos übertieben.
Wenn mann sich des Weiteren die Anzahl der Täter ansieht, die untern den Punkt sonstige fallen, sehen wir es als durchaus erkennbar, das es sich bei der Mehrzahl der Täter nicht um seriöse Geschaftsleute handelt.
Unter den angegebenen Punkt der Ausübung der verbotenen Prostitution fallen alle Delikte die z.B. gegen das Thema Sparbezirk verstoßen. Kann ja mal vorkommen.
Wenn man sich all diese Zahlen, z.B. mal im Verhältniss zur Anzahl der Exibitionistischen Handlungen von 6.504 Fällen ansieht, sind diese doch eher gering.
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